Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 11.02.2010

Rechtsprechung
   OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10   

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https://dejure.org/2010,57910
OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10 (https://dejure.org/2010,57910)
OLG München, Entscheidung vom 09.03.2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10 (https://dejure.org/2010,57910)
OLG München, Entscheidung vom 09. März 2010 - 3 Ws 109 - 112/10, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10 (https://dejure.org/2010,57910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 368 Abs. 1, 372 Satz 1, 359 Nr. 5, 311 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG
    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Gelegenheit zur Nachbesserung leicht behebbarer Mängel; abweichende Beweiswürdigung im Wege der Eignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach Leichenfund - Wiederaufnahme doch zulässig!

  • augsburger-allgemeine.de (Pressebericht, 13.03.2010)

    Justiz rollt Rupp-Fall wieder auf

  • donaukurier.de (Pressebericht, 12.03.2010)

    Wiederaufnahme im Fall Rupp

  • spiegel.de (Pressebericht, 03.05.2010)

    "Tot ist tot"

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2009)

    Der Rudi ist wieder da

Besprechungen u.ä. (2)

  • strate.net PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bittere Erfahrungen - die Abwehr von Wiederaufnahmen durch die Strafjustiz

  • beck-blog (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung - und Diskussion, 17.06.2009)

    Fehlverurteilung wegen Totschlags - und was sagt die Staatsanwaltschaft?

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10
    Ferner ist es dem Wiederaufnahmegericht verfassungsrechtlich verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.09.1994, NStZ 1995, 43; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, Az: 2 BvR 93/07; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 368, Rdnr. 9; Karlsruher Kommentar-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 368, Rdnr. 9 ff.).

    Wenn die beigebrachten neuen Tatsachen und/oder neuen Beweismittel unter Berücksichtigung dieses Prüfungsmaßstabes mit genügender Wahrscheinlichkeit geeignet sind, die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Urteils zu erschüttern oder der angeordneten Anwendung des strengen Gesetzes den Boden zu entziehen, ist das Wiederaufnahmevorbringen als erheblich anzusehen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 368, Rdnr. 10); hierbei dürfen an den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, a. a. O.).

    Denn die Erschütterung wesentlicher, den Schuldspruch tragender Feststellungen darf auch nicht ohne erneute Hauptverhandlung unter Verweis auf denkbare alternative Verläufe für unmaßgeblich erklärt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, a. a. O.).

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 2093/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an gerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10
    Ferner ist es dem Wiederaufnahmegericht verfassungsrechtlich verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.09.1994, NStZ 1995, 43; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.05.2007, Az: 2 BvR 93/07; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 368, Rdnr. 9; Karlsruher Kommentar-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 368, Rdnr. 9 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1989 - 3 Ws 458/89
    Auszug aus OLG München, 09.03.2010 - 3 Ws 109/10
    Die behaupteten und als richtig zu unterstellenden Tatsachen müssen gedanklich in die Urteilsgründe eingefügt werden; werden dadurch die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert, ist die Wiederaufnahme zuzulassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.1989, Az: 3 Ws 458/89; Karlsruher Kommentar-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 368, Rdnr. 12).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Dabei dürfen an den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. März 2010, 3 Ws 109/10, 3 Ws 110/10, 3 Ws 111/10, 3 Ws 112/10, in juris, dort Rz. 16).
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Ohne erneute Hauptverhandlung darf der festgestellte Tatverlauf in einer Kernfrage der Beweisaufnahme nicht durch einen anderen ersetzt werden (BVerfG BeckRS 2007, 23783; Beck"scher Onlinekommentar StPO § 370 Rn. 4 unter Verweis auf § 368 Rn. 13); dem Wiederaufnahmegericht ist es verwehrt, im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (BVerfG aaO; OLG München BeckRS 2011, 34).
  • OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20

    "Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig

    Hierbei dürfen an den erforderlichen Grad an Wahrscheinlichkeit keine überspannten Anforderungen gestellt werden (OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 - 3 Ws 109-112/10, BeckRS 2011, 34).
  • OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 4 Ws 276/11

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit eines verfahrensfehlerhaft verwerteten

    Die behaupteten und als richtig zu unterstellenden Tatsachen müssen für diese Prüfung gedanklich in die Urteilsgründe eingefügt werden; nur wenn dadurch die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert werden, ist eine Wiederaufnahme zuzulassen (u.a. OLG München StRR 2010, 386 m. w. N.).
  • KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23

    Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel

    Allerdings dürfte zu berücksichtigen sein, dass leicht behebbare Mängel eines Wiederaufnahmeantrags nicht ohne vorherige Gelegenheit zur Nachbesserung zu der Verwerfung eines Antrags als unzulässig führen dürfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. März 2010 - 3 Ws 109-112/10 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10   

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https://dejure.org/2010,21909
OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10 (https://dejure.org/2010,21909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2010 - 3 Ws 111/10 (https://dejure.org/2010,21909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 3 Ws 111/10 (https://dejure.org/2010,21909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 StrEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Entschädigungsantrags wegen fehlender Eigentümerstellung bzgl. eines sichergestellten Gegenstands im Grundverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 1; StrEG § 8 Abs. 1
    Fehlerhafte Zurückweisung eines Entschädigungsantrags wegen fehlender Eigentümerstellung bezüglich eines sichergestellten Gegenstands im Grundverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73

    § 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Dabei ist im Grundverfahren - für die Zivilgerichte bindend (vgl. BGH aaO, NJW 1987, 2573, 2574; NJW 1975, 350) - zwar auch über die Anspruchsberechtigung zu entscheiden (BGH, MDR 1979, 652).

    Weder verfügt das Strafgericht insoweit - wie etwa bei der Frage, ob Ausschluss- und Versagungsgründe vorliegen - auf Grund seiner Sachnähe zur Strafverfolgungsmaßnahme in der Regel über die besseren Erkenntnisse als das Zivilgericht, so dass sich deren Bindung an die Entscheidung des Strafrichters rechtfertigen ließe (vgl. BGHZ 63, 209, 212= NJW 1975, 350).

  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Nach h. M. ist eine isolierte Entscheidung auch dann möglich, wenn eine Entscheidung über die Entschädigung einer (hier: der Sicherstellung) von mehreren Verfolgungsmaßnahmen (hier: Sicherstellung und Untersuchungshaft) im Urteil aus welchen Gründen auch immer unterblieben ist und der Angeklagte - wie hier - nicht über ein Beschwerderecht gegen die unterbliebene Entscheidung belehrt wurde (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl.; § 8 Rn 7 mwN; für diesen Fall wohl auch KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 -juris vgl. Abs. Nr. 19).

    Der Kammer oblag nach erfolgtem Freispruch des früheren Anklagten (vgl. § 2 I StrEG) nach alledem nur die Prüfung, ob sich die grundsätzlich entschädigungspflichtige (§ 2 II Nr. 4 StrEG), weil vollzogenen Sicherstellung des Fahrzeugs gegen ihn als ehemaligen Beschuldigten richtete (vgl. KG, Beschl. v. 10.03.2009 - 2 Ws 9/08 - juris; OLG Hamburg) und ob die Ausschluss- oder Versagungsgründe vorlagen.

  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 3/86

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines als Beweismittel beschlagnahmten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Dabei ist im Grundverfahren - für die Zivilgerichte bindend (vgl. BGH aaO, NJW 1987, 2573, 2574; NJW 1975, 350) - zwar auch über die Anspruchsberechtigung zu entscheiden (BGH, MDR 1979, 652).
  • LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    5 Hingegen ist nicht zu erörtern, ob der Eintritt eines Schadens voraussetzt, dass der Entschädigungsberechtigte Eigentum an der beschlagnahmten Sache hat, bzw. zumindest zur Nutzung der Sache berechtigt ist (vgl. LG Flensburg, JurBüro 2005, 550 und D. Meyer, § 7 Rn 5 mwN einerseits und LG Stuttgart, Urt. v. 26.5.1099 - 15 O 306/08 = BeckRS 2010, 01167 mwN anderseits) und ob der Entschädigungsberechtigte diese Rechtspositionen während der Dauer der Strafverfolgungsmaßnahme inne hatte (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 188).
  • OLG Jena, 06.01.2005 - 1 Ws 4/05

    Entschädigung für pflichtwidrige Herausgabe eines sichergestellten Gegenstandes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Gelegentlich wird noch gefordert, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2005, 125; D. Meyer StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn 1, vor §§ 8-9 Rn 9; § 8 Rn 6 mwN einerseits OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 287; Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn 1a.E. jew. mwN anderseits).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 164/77

    Beschlagnahme des Film einer Filmproduktion; Verdacht der Verbreitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    In den ersten Abschnitt gehört die in die Zuständigkeit des Strafgerichts fallende Entscheidung nach § 8 StrEG über die Entschädigungspflicht an sich und in den zweiten Abschnitt die nach Rechtskraft dieser Entscheidung dann durch die Justizverwaltung nach §§ 10, 11 StrEG und die Zivilgerichte nach § 13 StrEG zu treffende Entscheidung über die Höhe des Anspruchs (vgl. nur BGH, MDR 1979, 562).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 3 Ws 94/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10
    Gelegentlich wird noch gefordert, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Jena, NStZ-RR 2005, 125; D. Meyer StrEG, 7. Aufl., § 7 Rn 1, vor §§ 8-9 Rn 9; § 8 Rn 6 mwN einerseits OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 287; Meyer-Goßner, § 8 StrEG Rn 1a.E. jew. mwN anderseits).
  • OLG Schleswig, 10.12.2021 - 2 Ws 144/21

    Billigkeitsentschädigung wegen der Beschlagnahme der Pferde eines Reiterhofs;

    Dies entspricht nicht nur der weit überwiegenden Rechtsprechung (siehe etwa OLG Bamberg, Beschluss vom 4. November 1988 - Ws 545/88 -, MDR 1989, 668, auch bei juris; LG Flensburg, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 O 341/04 -, bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 3 Ws 111/10 -, bei juris; OLG München, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 4 VAs 56/12 -, bei juris Rn. 23), sondern auch einer sinnvollen Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Abschnitten des Entschädigungsverfahrens.
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 1 Ws 111/12

    Voraussetzungen der Entschädigung für die Beschlagnahme eines Pkw; Ausschluss der

    Im Verfahren nach dem StrEG entscheiden die Strafgerichte über die Verpflichtung zur Entschädigung nur dem Grunde nach (BGHZ 106, 313, 314 f; OLG Frankfurt, 3 Ws 111/10 vom 11. Februar 2010 ; Kunz, StrEG, 4. Aufl. [2010], § 8 Rdnrn. 7 f mwN), indem sie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StrEG die Art und - wie hier - den Zeitraum der Strafverfolgungsmaßnahme bezeichnen, für die Entschädigung zugesprochen wird.
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